Kurze Stellungnahme von Fachanwalt Lars Kohnen im Hamburger Abendblatt zum Thema Homeoffice im Rahmen des Artikels „Alles, was Sie über den G20-Gipfel wissen müssen„.
Kann ich von zu Hause aus arbeiten?
Ein generelles Recht darauf haben Arbeitnehmer nicht, sagt der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Lars Kohnen: „Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist ein Anspruch auf Homeoffice verbrieft.“ Ansonsten entscheidet der Arbeitgeber, wo der Beschäftigte seinen Beruf ausübt. Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig ins Büro aufmachen, denn es fällt in ihre Verantwortung, pünktlich bei der Arbeit zu sein.
Quelle: Hamburger Abendblatt