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Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen, um seinen Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er – nach Ansicht des Arbeitgebers – gegen seine Vertragspflichten verstoßen hat. Sie muss nicht unbedingt der Vorbereitung einer Kündigung dienen. Gerade bei verhaltensbedingten Kündigungen ist sie jedoch häufig Voraussetzung für eine solche und sollte daher in jedem Fall von Ihnen ernst genommen werden.

Ermahnung = Abmahnung?

Ermahnungen und Verwarnungen werden ebenfalls ausgesprochen, um einen Arbeitnehmer über vermeintliche Rechtsverstöße zu belehren. Anders als die Abmahnung enthalten diese allerdings keine Kündigungsandrohung und sind daher kündigungsrechtlich nicht relevant, sie können nicht als Vorstufe zur Kündigung angesehen werden.

Voraussetzungen einer Abmahnung

Häufig sind vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnungen nicht wirksam. Sie haben dann verschiedene Möglichkeiten hierauf zu reagieren (hierzu später mehr).

Folgende Voraussetzungen müssen zur Wirksamkeit der Abmahnung erfüllt sein:

  • Das abgemahnte Verhalten ist durch Ihren Arbeitgeber so konkret wie möglich zu bezeichnen. Lediglich allgemeine Hinweise wie z.B. „mehrfach zu spät zur Arbeit erschienen“ oder „nicht genügend motiviert“ reichen nicht.
  • Darüber hinaus muss sich aus der Abmahnung ergeben, dass Ihr Arbeitgeber das gerügte Verhalten als Vertragsverstoß auffasst und sie auffordert, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen. Er muss Sie deutlich warnen, dass im Wiederholungsfalle eine Kündigung droht.
  • Letztlich muss die Abmahnung noch materiell-rechtlich wirksam, insbesondere verhältnismäßig, sein. Arbeitgebern ist es nicht erlaubt Sie wegen einzelner Bagatellverstöße abzumahnen.

Wie kann ich Ihnen als Arbeitnehmer Rechtsanwalt bei einer Abmahnung helfen

Zunächst einmal prüfen wir die Wirksamkeit der Abmahnung in formeller und materieller Hinsicht. Bei einer unberechtigten Abmahnung besprechen wir sodann mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise. In Betracht kommen:

Gegendarstellung

Wir verfassen für Sie eine sogenannte Gegendarstellung und überlegen gemeinsam mit Ihnen, ob wir insoweit „offiziell“ auf den Plan treten, oder aber im Hintergrund agieren und Sie die Gegendarstellung als Ihren Brief an den Arbeitgeber senden. Die Gegendarstellung wirkt auf Ihrem Briefpapier weniger konfrontativ, als wenn wir als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Ihrem Arbeitgeber schreiben. Wenn Sie jedoch ohnehin schon mit Ihrem Arbeitgeber zerstritten sind, so können wir die Gegendarstellung auch direkt an Ihren Arbeitgeber senden, was natürlich einen erhöhten Druck auf diesen zur Folge hat. In diesem Fall kommt aber auch die nächste Alternative in Betracht, nämlich die

Entfernungsklage

Neben der Gegendarstellung haben Sie auch die Möglichkeit, eine unberechtigte Abmahnung aus Ihrer Personalakte im Klageweg entfernen zu lassen. In einem solchen Verfahren muss Ihr Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die Abmahnung berechtigt war.

Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen als Ihr Arbeitnehmer-Rechtsanwalt jederzeit gerne zur Verfügung!

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