Über Lars Kohnen – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Rechtsanwalt Lars Kohnen ist Gründungspartner der Rechtsanwaltssozietät Kohnen & Krag Rechtsanwälte | Fachanwälte PartmbB in Hamburg (www.kohnen-krag.de) und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt er über umfangreiche Kenntnisse und langjährige Erfahrungen in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und vertritt konsequent die Interessen seiner Arbeitnehmer-Mandanten in Hamburg und bundesweit.
Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte sind Kündigungsschutz und andere Beendigungskonstellationen sowie sämtliche Fragen zu Lohn und Gehalt.
Sein Studium absolvierte Herr Rechtsanwalt Kohnen in Bochum und als Stipendiat in Kopenhagen (Dänemark). Bei seinen Auslandsaufenthalten im NATO-Hauptquartier für Europa (SHAPE) in Belgien und der Anwaltskanzlei Estudio Tavolari in Santiago de Chile (Chile) erwarb Herr Kohnen verhandlungssichere Englisch- sowie gute Spanischkenntnisse. Bereits während des Studiums hat sich Herr Kohnen auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet er Ihnen das gesamte Spektrum der arbeitsrechtlichen Beratung.
Titel & akademische Grade:
- Staatsexamen beim Oberlandesgericht Hamm (mit Prädikatsexamen)
- Staatsexamen beim Oberlandesgericht Düsseldorf (mit Prädikatsexamen)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht (weitere Informationen)
Mitgliedschaften:
- VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
- DAV (Deutscher AnwaltVerein)
- ARGE Arbeitsrecht
- HAV (Hamburgischer AnwaltVerein)
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Portugiesisch
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht ist einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehener Titel, der dem Nachweis dient, auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu verfügen (§ 43c BRAO). Diese müssen auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und die theoretischen Prüfungen bestanden hat, muss zur weitergehenden Führung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Weitere Fachanwaltstitel und die konkreten Voraussetzungen zur Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht finden Sie in der Fachanwalts-Ordnung (FAQ).