Lars Kohnen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Ihr Rechtsanwalt für Arbeitnehmer an der Elbe!
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Lohn & Gehalt

Lohn & Gehalt

Zur Zahlung des Lohns/Gehalts ist Ihr Arbeitgeber als Gegenleistung für Ihre Arbeitsleistung verpflichtet. Wie sich der Lohn bzw. das Gehalt zusammensetzt, wann und wie es zu zahlen ist, lässt sich ohne eine Analyse der jeweiligen Situation kaum generell sagen, da die arbeitsvertraglichen Gestaltungen in diesem Bereich zu vielfältig sind.

Generell kann man jedoch unterscheiden zwischen dem üblichen (Grund-)Gehalt,  sowie Zusatzzahlungen wie Sondervergütungen und Zulagen bzw. Zuschlägen, wobei die Terminologie insoweit nicht immer einheitlich ist.

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig, so stehen Ihnen als Arbeitnehmer diverse Rechte zur Verfügung (hierzu unten mehr). Wichtig ist aber in jedem Fall die Einhaltung ggf. bestehender Ausschlussfristen. Diese stehen häufig in Ihrem Arbeitsvertrag (meist ziemlich weit hinten), können sich aber auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Gegebenenfalls gelten diese Ausschlussfristen sogar, ohne das auf den Tarifvertrag im Arbeitsvertrag Bezug genommen wurde, beispielsweise wenn der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

Bei Vorliegen einer Ausschlussfrist muss diese unbedingt (gerichtlich nachweisbar) eingehalten werden, damit Sie Ihre Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verlieren.

Ausschlussfristen verlangen vom Arbeitnehmer, dass dieser seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (zumeist 3 oder 6 Monate, teilweise jedoch auch schneller) gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich oder gerichtlich geltend macht. Werden die Ausschlussfristen nicht eingehalten, gehen die Ansprüche auf Lohn oder Gehalt in der Regel unwiederbringlich unter (ggf. besteht aber ein Schadensersatzanspruch).

Bei Lohnverzug ist daher stets als erstes das Vorliegen einer etwaigen Ausschlussfrist zu prüfen und die entsprechende Frist einzuhalten.

Sondervergütungen

Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer häufig noch zusätzliche Zahlungen. Diese neben dem Grundgehalt gewährten Zahlungen werden häufig als zusätzliche Vergütungsbestandteile, Zusatzleistungen, oder Sonderzahlungen bezeichnet.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Bonuszahlungen
  • Provisionen
  • Tantiemen
  • Gratifikationen
  • Prämien
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Jubiläumszuwendungen

Eine allgemeingültige Definition sämtlicher zusätzlicher Vergütungsbestandteile ist wegen der uneinheitlichen Terminologie und der diversen arbeitsvertraglichen Gestaltungen nicht möglich, so dass diese beispielhafte Aufzählung zunächst genügen soll. Ob und wann eine entsprechende Sonderzahlung verlangt werden kann, hängt jeweils vom Einzelfall und insbesondere Ihrer individuellen Arbeitsvertragssituation ab.

Zulagen & Zuschläge

Häufig wird das Grundgehalt des Arbeitnehmers auch durch sogenannte Zulagen oder Zuschläge angehoben.

Zu den Zulagen und Zuschlägen gehören beispielsweise:

  • Schichtzulagen, Wechselschichtzulagen
  • Erschwerniszulagen
  • Schmutzzulagen
  • übertarifliche Zulagen
  • Überstundenvergütung
  • Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit

Auch hier ist eine abschließende Aufzählung nicht möglich und es bedarf jeweils der Einzelfallprüfung.

Was ich als Rechtsanwalt für Arbeitnehmer bei Fragen zu Lohn & Gehalt tun kann

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht den Ihnen zustehenden Lohn zahlt, so prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche auf Gehalt unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen, betrieblichen sowie tariflichen Zulagen. Steht fest, dass Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nachkommt, so haben Sie verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, die wir mit Ihnen besprechen. Gemeinsam erörtern wir, welches Vorgehen in Ihrer individuellen Situation das Beste ist.

In Betracht kommen:

  • Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung
  • Abmahnung des Arbeitgebers
  • Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, also die Verweigerung der Arbeitsleistung (ggf. bei Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortzahlung des Lohns/Gehalts)
  • Geltendmachung von Schadensersatz, insbesondere von Verzugszinsen
  • Zahlungsklage

Teilweise kann es Sinn machen, dass wir Sie insoweit lediglich im Hintergrund beraten und Ihrem Arbeitgeber gegenüber nicht direkt auftreten, um das Arbeitsverhältnis nicht weiter zu belasten. Gerade im Hinblick auf die häufig bestehenden Ausschlussfristen sind jedoch die schriftliche Zahlungsaufforderung sowie die Zahlungsklage manchmal unvermeidlich.

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