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Arbeitszeugnis

Arten von Arbeitszeugnissen

Man unterscheidet einerseits das Endzeugnis vom Zwischenzeugnis und andererseits das einfache Arbeitszeugnis vom qualifizierten Zeugnis. Lesen Sie auch unsere Checkliste zum Arbeitszeugnis.

Zwischen- und Beendigungszeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird noch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Sie haben immer dann einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein berechtigtes Interesse diesbezüglich vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn während des laufenden Arbeitsverhältnisses Änderungen im Arbeitsbereich vorgenommen werden, wie z.B. eine Versetzung. Aber auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt hat und die Kündigungsfrist noch einige Zeit läuft, ist ein Anspruch gegeben, weil es Ihnen dann nicht zugemutet werden kann, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu warten. Gleiches gilt bei längeren Arbeitsunterbrechungen, beispielsweise infolge Elternzeit.

Das Endzeugnis gibt es selbstverständlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sie haben die Wahl, ob Sie ein einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Ein einfaches Zeugnis enthält nur Angaben über Ihre Personalien, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Ihre Tätigkeit. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält daneben noch Angaben über Ihre Führung und Ihre Leistung, wobei sich die Beurteilung der Leistung an der Tätigkeitsbeschreibung und Ihrer Arbeitsaufgabe orientiert.

Das Arbeitszeugnis ist von Ihrem Arbeitgeber sachlich zutreffend und, dies ist wichtig, wohlwollend zu verfassen und muss die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses umfassen.

Was ich als Rechtsanwalt beim Arbeitszeugnis für Sie tun kann

Sie können bei unrichtigem oder nicht wohlwollendem Inhalt ein neues Arbeitszeugnis verlangen und Ihren Anspruch auf Erteilung eines korrekten Zeugnisses, sollte dies nötig werden, auch vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen also kein Zeugnis ausstellen will oder aber, das kommt häufiger vor, Sie mit dem Inhalt nicht zufrieden sind, werden wir für Sie tätig, um Ihre Rechte zu wahren. Entweder setzen wir Ihren Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch, oder aber wir prüfen den Inhalt auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Regelungen. Insoweit ist jedoch zu beachten, dass „sehr gute“ Leistungs- und Führungsbeurteilungen häufig nicht zu empfehlen sind und je nach den anderen Randdaten, einen neuen Arbeitgeber auch meist eher stutzig machen. Hier gilt meist, dass weniger mehr ist und es mehr Sinn macht, sich mit einem „gut“ zufrieden zu geben, da dies nicht sofort nach einem – vor Gericht erstrittenen – „Gefälligkeitszeugnis“ aussieht. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir prüfen anhand Ihrer individuellen Lage und Bedürfnisse, wie das für Sie ideale und berufsfördernde Zeugnis auszusehen hat.

Sie sind mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden?
Sprechen Sie uns jetzt für ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch unter 040 881 70 884 an.