Auf dem Internetportal wissen.de habe ich ein kurzes Interview zum Thema Arbeitszeugnis und die von Arbeitgebern teilweise in Zeugnissen verwendeten sog. „Geheimcodes“ gegeben. Ausführlicheres zu den von Arbeitgebern verwendeten Techniken finden Sie hier.
Im Folgenden habe ich Ihnen eine erste Checkliste zur Überprüfung Ihres Zeugnisses zusammengetragen, wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob das Zeugnis tatsächlich so gut ist, wie es klingt.
Wie immer gilt: Für eine Beratung bei uns im Hause stehen wir gerne zur Verfügung.
1. Was sollte nicht im Zeugnis stehen
- Negative Bemerkungen
- Angaben zum Gehalt
- Vorstrafen
- Gewerkschaftsengagement
- Betriebsratstätigkeit
- Abmahnungen
- Alkoholabhängigkeit
- Krankheiten
- Fehlzeiten
- Behinderungen
- Parteizugehörigkeit
- Religiöses Engagement
- Nebentätigkeiten
- Ehrenämter
- Urlaubszeiten
- Fortbildungszeiten
2. Aufbau und Inhalt des Zeugnisses
- Überschrift: Bezeichnung der Zeugnisart: Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, etc.
- Einleitungssatz: Personalien und Dauer des Arbeitsverhältnisses: Achten Sie auf die korrekte Schreibweise.
- Aufgabenbeschreibung: Position und Beschreibung der Kompetenzen: Achten Sie darauf, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit vollständig und genau beschrieben ist. Verfügen Sie über spezielle Kenntnisse, dann achten Sie darauf, dass diese genannt werden.
- Leistungsbeurteilung: Arbeitsweise, Arbeitsleistung und Arbeitserfolge: Achten Sie darauf, dass Ihre Leistung richtig wiedergegeben wird. Bei besonderen Erfolgen (z.B. einzelne Projekte oder besonders hohe Verkäufe) sollten diese gesondert genannt werden.
- Verhaltensbeurteilung: Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen, ggf. zu Kunden oder weiteren Personen: Entsprechen die Angaben zur Führung den Tatsachen? Achten Sie auf die Einhaltung der richtigen Reihenfolge. Wenn Sie Führungsverantwortung hatten, achten Sie darauf, dass dies erwähnt wird und Ihre Führungsfähigkeit korrekt beurteilt ist.
- Schlussabsatz: Bei Wunsch des Arbeitnehmers, ist der Beendigungsgrund anzugeben. Dann folgt die Dankesformel mit Zukunftswünschen, wobei hierauf kein Anspruch des Arbeitnehmers besteht. Dennoch sollte dies unbedingt im Zeugnis vorhanden sein.
- Achten Sie darauf, dass Ort und Datum der Zeugnisausstellung richtig genannt sind.
- Generell sollten Sie auf Rechtschreibfehler achten und diese korrigieren lassen.
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis vom Chef oder einer ranghohen vertretungsberechtigten Person unterschrieben wurde.
3. Form und Gestaltung des Zeugnisses
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis einen ordentlichen Gesamteindruck macht.
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis auf dem Briefkopf der Firma erstellt wurde.
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis auf einem DIN A4-Bogen geschrieben ist.
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis keine Flecken, Durchstreichungen oder Ähnliches enthält.
- Achten Sie darauf, dass keine Unterstreichungen oder Fettdrucke im Zeugnis vorhanden sind (außer in der Überschrift).
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis vollständig ist.
- Achten Sie darauf, dass das Zeugnis einen angemessenen Umfang hat.
Bei weitergehenden Fragen rufen Sie uns gerne an: 040/ 881 70 884
Lars Kohnen
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quellen:
Foto: eccolo– Fotolia.com #44137193
Vielen Dank für die vielen fundierten Informationen. Eine kleine Ergänzung habe ich noch: Nicht nur die vollständige Auflistung der wichtigsten übernommenen Aufgaben ist in einem Zeugnis relevant: Aussagekräftig ist ein Arbeitszeugnis nur, wenn es branchentypisch formuliert ist, also mit einem umfassenden Aufgabenprofil UND einem darauf angepassten Leistungsteil versehen ist, der die individuellen Stärken des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin wiedergibt. Hierin liegt aber auch die Problematik, da den meisten Arbeitnehmern zwar die Leistungszusammenfassung z.B.: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ (Note 1) bekannt ist, weniger jedoch, ob die einzelnen Formulierungen auch dieser Note entsprechen und ob der Leitungsteil auch vollständig formuliert wurde. Als branchentypische Merkmale bei einem Handwerker versteht man z. B. handwerkliches Geschick, ggf. Flexibilität bei der Übernahme von Aufträgen und dem Leisten von Überstunden sowie Serviceorientierung, wenn er denn Umgang mit Kunden hat.
Hallo Frau Weber,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Natürlich muss in einem Zeugnis neben dem Aufgabenprofil die Leistung des Arbeitnehmers beschrieben werden. Dies findet sich in der Checkliste dementsprechend auch wieder:
Recht haben Sie mit dem Hinweis, dass das Zeugnis branchentypisch gefasst sein sollte und dass es für juristische Laien in der Tat recht schwierig ist, die Einzelbeurteilungen (im Gegensatz zur zusammenfassenden Beurteilung) nachzuvollziehen. Aber hier setzen dann ja unsere Dienstleistungen an und wir können sicher stellen, dass die Zeugnisse unserer Klienten/Kunden auch tatsächlich „gut“ sind.
Mit den besten Grüßen aus Hamburg
Lars Kohnen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht