Da ich immer wieder gefragt werde, wie man nach einer Kündigung am besten eine möglichst hohe Abfindung aushandelt und ob es in jedem Fall Sinn macht, insofern einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, hierzu kurz ein Beitrag in eigener Sache:
Ja, es macht Sinn sich einen Anwalt nach einer Kündigung zu nehmen. Egal, ob Sie weiterarbeiten wollen, oder aber eine möglichst hohe Abfindung gezahlt bekommen möchten. Und – insofern bin ich zugegebenermaßen nicht objektiv – ja, es macht Sinn zum Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, wenn Sie arbeitsrechtliche Probleme haben. Mit Rückenschmerzen gehen Sie ja auch zum Orthopäden und nicht zum Internisten.
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und tagtäglich mit Problemen aus diesem Rechtsgebiet beschäftigt. Allerdings sind die Kündigung durch den Arbeitgeber und das sich daran anschließende Streiten um eine möglichst hohe Abfindung der Standard.
Wie Sie bereits beim Thema Abfindung lesen konnten, hängt die Höhe der von einem meist rein wirtschaftlich denkenden Arbeitgeber „freiwillig“ gezahlten Abfindung hauptsächlich vom wirtschaftlichen Risiko des Arbeitgebers und damit vom rechtlichen Bestandsschutz, den das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers genießt – also der Wirksamkeit der Kündigung – ab. Wichtig ist es daher insbesondere in Erfahrung zu bringen, wie die Erfolgsausschichten einer Kündigungsschutzklage sind und diese optimal vorzubereiten. Genau hiermit beginnt meine Arbeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn es darum geht, eine möglichst hohe Abfindung für Sie nach der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung zu erstreiten. Und genau aus diesem Grunde macht es Sinn, sich nach einer Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten zu lassen, auch wenn Sie wie die Meisten nicht wieder „zurück wollen“, sondern lieber eine möglichst hohe Abfindung: Denn diese Arbeit ist für den Arbeitsrecht Fachanwalt Tagesgeschäft. Immer wieder kommt es vor, dass Abfindungen zu hoch oder zu niedrig ausfallen, als sie bei einer korrekten juristischen Beurteilung der Bestandssicherheit des aufzulösenden Arbeitsverhältnisses ausgefallen wären.
Vor diesem Hintergrund ist es die wichtigste Leistung eines bei Abfindungsverhandlungen beteiligten Rechtsanwalts oder Fachanwaltes für Arbeitsrecht, die Bestandssicherheit des Arbeitsverhältnisses bzw. die Wirksamkeit einer ggf. schon ausgesprochenen Kündigung zu beurteilen, bzw. Ihnen eine realistische Beurteilung der erzielbaren Abfindung zu ermöglichen und natürlich den Druck auf den Arbeitgeber möglichst so zu erhöhen, dass die Abfindung so hoch wie möglich ausfällt.
Denn die Höhe der Abfindung hängt wie bereits an anderer Stelle erwähnt nicht nur von den Erfolgsaussichten der Klage ab, sondern auch von der Dauer des Prozesses und dem damit stetig steigenden finanziellen Risiko Ihres Arbeitgebers (Stichwort: Annahmeverzugslohn).
Eine weitere wichtige Unterstützung, die ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht nach einer Kündigung im Rahmen der Verhandlung über die Abfindung für Sie erbringe, besteht in der Ausarbeitung einer vollständigen Aufhebungsvereinbarung, die auch die Themen Resturlaub, Arbeitszeugnis und Freistellung sowie sonstige Nebenansprüche mitregelt. Weiteres hierzu finden Sie in den einzelnen Themen im Arbeitsrecht
Oder Sie rufen mich einfach unverbindlich an: 040 / 881 70 884. Ich freue mich auf Sie!
Lars Kohnen
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
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